Interview Warum haben manche Minderheiten Sonderrechte?

Interview Warum haben manche Minderheiten Sonderrechte?

Manche Minderheiten haben in Deutschland Sonderrechte. Wie die dänische Minderheit, vertreten durch den SSW. Dieser unerliegt bei Wahlen zum Beispiel nicht der Fünf-Prozent-Hürde. Warum ist das so? Und ist das fair? Fragen an Politikwissenschaftler Adrian Schaefer-Rolffs.

Der SSW ist von der Fünf-Prozent-Hürde befreit: Ist das fair?

Wenn in Schleswig-Holstein die Ergebnisse der Landtagswahl angezeigt werden, hoffen alle Parteien die Fünf-Prozent-Hürde zu schaffen und in den Landtag einzuziehen. Anders ist es bei dem SSW (Südschleswigscher Wählerverband). Diese Partei der dänischen Minderheit ist von der Hürde befreit. Der Grund? Sie soll auf Landesebene die dänische Minderheit vertreten und deren Rechte schützen. Warum gibt es für bestimmte Gruppen Spezial-Regelungen? Und haben im Ausland lebende Deutsche auch solche Rechte? Ein dbate-Interview mit Politikwissenschaftler Adrian Schaefer-Rolffs.

Adrian Schaefer-Rolffs ist Politologe und Sozialwissenschaftler und forscht zu Minderheiten. In seiner Doktorarbeit hat er sich auf die Erforschung der deutschen und dänischen Minderheiten konzentriert.

Veröffentlicht am: 21.08.2017 in Interview

  • Ole Andersen

    Dass einheimische, nationale Minderheiten sich (auch) in politischen Parteien organisieren, ist nicht nur auf die dänische und nodfriesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein beschränkt. Auch unter den Sorben und den Ostfriesen gibt es entsprechende Parteien (Lausitzer Allianz und Die Friesen, wenn auch kleiner als z. B. der SSW). Andere Beispiele wären politische Parteien für deutsche Minderheiten in Nordschleswig und Osteuropa, die Finnlandschweden, die Bretonen, die Elsässer usw. Andersherum gibt es auch in Schleswig-Holstein dänische Südschleswiger, die sich in anderen Parteien als dem SSW engagieren und für diese auch in Kommunalparlamenten und im Landtag sitzen.

    Die Befreiung von der 5%-Sperrklausel ist übrigens kein rein deutsches Phänomen. Auch die Partei der deutschen Minderheit in Polen ist von der dortigen 5%-Klausel befreit und sitzt so auch im polnischen Parlament. Diese Regelung wird auch als Nachteilsausgleich aufgefasst (also gar nicht
    unbedingt als besonderes Privileg oder als „Sonderrecht“). Was auch oft vergessen wird, ist, dass sowohl die dänische Minderheit als auch die dt. Minderheit in Polen bei jeder Wahl um genügend Stimmen für ihre jeweiligen Parlamentssitze kämpfen müssen (=faktische oder natürlich Sperrklausel), es gibt also keinen Automatismus.

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