Artikel Kurzer Prozess: Eine Frage und ihr Shitstorm

Artikel Kurzer Prozess: Eine Frage und ihr Shitstorm

Nach einem Amoklauf in einem Zug bei Würzburg hinterfragt Renate Künast auf Twitter den finalen Rettungsschuss – und erntet einen Shitstorm. Zu Unrecht. Wonach man nicht fragen soll, darüber darf man erst recht nicht schweigen. Ein Kommentar von Denise Jacobs

Eine Frage, hundert Beleidigungen. Das Erste: ein neue Sau, die durchs digitale Dorf getrieben wird. Das Zweite: das eigentliche Skandalon. Im Zentrum der erregten Diskussion: die Grünen-Politikerin Renate Künast. Aber der Reihe nach: Bei Würzburg hat ein 17-jähriger Afghane in einem Regionalzug Reisende mit einer Axt angegriffen. Dabei verletzte er vier Menschen schwer und einen leicht. Zwei Opfer schweben noch in Lebensgefahr. Im Zimmer des Angreifers wurde laut Medienberichten eine handgemalte IS-Flagge gefunden. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei, das zufällig wegen eines anderen Einsatzes in der Nähe gewesen sei, habe die Verfolgung aufgenommen, berichtete der bayrische Innenminister Joachim Herrmann. Als der Jugendliche schließlich auch auf die Einsatzkräfte losgegangen sei, hätten sie das Feuer eröffnet. Der Angreifer wurde mit mehreren Schüssen getötet. In Politik und Wissenschaft wurde lange intensiv darüber diskutiert, ob die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für ein solches Vorgehen zulässig und notwendig ist. Neben den Sorgen um die Verletzen dieser unsäglichen Tat, hat sich Frau Künast auch über die Notwendigkeit der Tötung des jugendlichen Täters Gedanken gemacht:

Kuenast

Prompt folgte ein Rüffel von dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd, das Frau Künast in die Schranken (ihrer Satzzeichen) weist:

POL

Der sogenannte finale Rettungsschuss ist die Ultima ratio, der letzte Lösungsweg. Und nicht erst seit dem ‚Gladbecker Geiseldrama‘ (1989) stellt sich das Problem der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit. Im Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei heißt es in Art. 66, Abs. 2: „Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

Der Begriff finaler Rettungsschuss irritiert nicht nur den geneigten Ethik-Studenten. Müsste man die Ausführung nicht finalen Todesschuss nennen? Jenseits vom Streit um begriffliche Spitzfindigkeiten, ist die Frage völlig berechtigt, ob, und das trifft den Kern von Renate Künasts Tweet, die tödlichen Schüsse tatsächlich der letzte Lösungsweg waren. Diese Frage darf und muss sich die Polizei und auch die Deutsche Polizeigewerkschaft gefallen lassen. Nicht zuletzt ermittelt in solchen Fällen das Landeskriminalamt. Ein üblicher Vorgang – der jene Fragen (und das sind sicher mehr als vier) klärt, die sich durch diesen gewichtigen polizeilichen Entschluss notwendigerweise ergeben. Gerade die kritische Auseinandersetzung mit dem finalen Rettungsschuss schärft die Sensibilität für den Umgang mit den höchsten gesellschaftlichen Werten und für die Brisanz einer Handlungsfreiheit, die über Leben und Tod entscheidet. Wonach man nicht fragen darf – ist höchst suspekt.

Veröffentlicht am: 19.07.2016 in Artikel

  • Di Hal

    Natürlich ist Künasts Frage berechtigt. Versachlichung wäre angesagt gewesen. Aber weder Stern.de noch Spiegel.Online konnten es sich versagen, aus den wenigen kritischen Reaktionen und einigen Hasstweets von AfD-Fuzzis einen „Shitstorm“ herbeizuschreiben.
    Der Sturm kam erst danach, als die beiden Portale Künasts Tweet in die Welt geblasen hatten.

    • evita0202

      Aber nicht zu diesem Zeitpunkt. Ausserdem muss man sich die Frage stellen warum diese Tante zu allem
      seinen Senf dazu geben muss ??????

      • Di Hal

        Dies ist ein freies Land und der Zeitpunkt ihrer Frage (die „Tante“ ist weiblich) bleibt ihr überlassen. Man hätte den noch lebenden Bengel schließlich auch verhören können.

        • Forumblick

          Ihre Verwendung des Begriffs „Bengel“ zeigt mir, dass Sie übehaupt nicht begriffen haben, was da passiert ist.

          • Di Hal

            Was was änderte sich denn an meinem Begriffsvermögen, wenn ich „Kerl“, „Angreifer“ oder „Terrorist“ schreibe?

          • Johannes Hörspiele

            Alles!

          • Di Hal

            Aha! Dann geht es also auch bei mir um die Wortwahl. Erstaunlich, dass Sie anhand der Wahl der Worte bzw. der Satzzeichen ( auch deren Anzahl ) präzise auf die Intention bzw. Fähigkeiten des Autors schließen können. Meine eigentliche Kritik geht an die Portale von Stern und Spiegel. Das merken Sie in Ihrem Hass auf Frau Künast gar nicht.

        • Falsch, wenn eine akute Bedrohung für Personen vorliegt (und das ist bei jemandem der nach so einer Tat mit einer Axt in der Hand rumrennt) wird direkt in den Torso geschossen. Da gibt’s überhaupt nichts zu diskutieren, das ist etabliertes Recht seit Jahrzehnten, bei so ziemlich jeder Law Enforcement-Behörde der Welt, absolut rechtssicher von Tausenden von Rechtsgelehrten im Laufe der Jahre definiert und in Zehntausenden von Verfahren ganz klar für sinnvoll befunden worden. Die Unversehrtheit der Opfer/Unschuldigen/Polizei überwiegt das Leben des Aggressors in jedem Fall. Das ewige Gebashe von fachfremden Trotteln gegenüber jeglicher Polizeiarbeit ist unerträglich.

        • Johannes Hörspiele

          Stimmt, bleibt ihr überlassen. Den berechtigten Shitstorn hält sie dann auch aus, also kein Problem.

    • Johannes Hörspiele

      Stellen wir uns mal vor, alles wäre unblutig ausgegangen. Wenn dann jemand gefragt hätte: „Warum lebt der Terrorist eigentlich noch???“, wäre dies zu Recht so aufgefasst worden, als ob hier Selbstjustiz gerechtfertigt wäre. Anders herum muss Frau Künast also auch damit rechnen, dass ihr Tweet nicht als Frage, sondern als Meinung / Appell aufgefasst wird und damit als Kritik an der Polizei.
      Schade ist dies, weil Frau Künast als Parlamentarierin sehr umfangreiche Möglichkeiten hat, sich Kenntnisse zu verschaffen und Fragen zu stellen. Dass sie das über Twitter gemacht hat, deutet auf Profilierungssucht hin. Ob das wohl stimmt??? Fragen!

  • Gruss aus Thüringen

    Die Frage ist schon berechtigt. Frau Künast stellt sie aber aus Geltungssucht und rücksichtslos. Warum? Sie hatte keine Ahnung, wie der Vorgang konkret abgelaufen ist. Sie konnte sich einer Wertung aber nicht enthalten oder wollte dies nicht. Sie wollte einfach mal wieder Aufmerksamkeit erregen. Sie hätte genau so unqualifziert und undifferenziert Fragen können, warum die Afgahnen schon wieder gewalttätig geworden sind. Aber ihre Agenda ist eben eine andere. Die Frage die Frau Künast stellte, werden die zuständigen Behörden stellen und sie werden sie in Kenntnis der Sachlage bewerten. Übrigens beinhaltet der Duktus von Frau Künast eine Wertung, die ihr nicht zusteht. Ihre Antwort auf den Tweet der Polizei zeugt von Arroganz oder Verachtung für die Beamten.

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