Interview Ex-RAF-Anwalt Ströbele über den Stammheim-Prozess
Interview Ex-RAF-Anwalt Ströbele über den Stammheim-Prozess
Wegen linksradikaler Terroranschläge standen zahlreiche Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) 1975 vor Gericht. Noch vor Beginn des Stammheim-Prozesses verstarb der Angeklagte Holger Meins im Gefängnis. Sein damaliger Verteidiger Hans-Christian Ströbele spricht über Meins‘ Tod sowie seine eigene Verhaftung.
Der RAF-Prozess war einer der bedeutendsten Prozesse der deutschen Geschichte. Die aus der 68er-Bewegung gegründete Terrorgruppe Rote Armee Fraktion, kurz RAF, hatte über Jahre mehrere Anschläge mit vielen Toten, unter anderem auf das US-Hauptquartier in Frankfurt, verübt. Sie riefen zudem als selbsternannte „Stadtguerilla“ immer wieder zu bewaffnetem Widerstand auf. Ende 1972 wurden die Führungsmitglieder der RAF nach langer Jagd gefasst und verhaftet. Der viel beachtete Stammheim-Prozess wurde von 1975 bis 1977 in einem eigens errichteten Gebäude in Stuttgart-Stammheim geführt.
Von 1970 bis 1975 übernahm Hans-Christian Ströbele die Verteidigung von RAF-Mitgliedern, darunter Andreas Baader und Holger Meins. Ströbele hat die Hungerstreiks seiner Mandanten hautnah miterlebt. Der anschließende Tod von Holger Meins im Jahr 1974 habe die Verhandlungen einschneidend verändert, so Ströbele im Interview. Kurz vor dem eigentlichen Prozess wurden er und einige seiner Kollegen wegen Unterstützung der RAF ausgeschlossen. Nun spricht der GRÜNEN-Politiker über seine Zeit als RAF-Anwalt.
Das Urteil von Stammheim
Vor 40 Jahren endete der Stammheim-Prozess. Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Während des Prozesses erhängte sich Ulrike Meinhof in ihrer Zelle. Später begannen auch die drei Verurteilten Baader, Ensslin und Raspe Selbstmord.
Das Interview mit Hans-Christian Ströbele wurde von Thomas Schuhbauer für die ARD-Doku „Stammheim – Die RAF vor Gericht“ geführt.
Veröffentlicht am: 28.04.2017 in Interview
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